Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) wird geschlossen zwischen:
Auftraggeber (Verantwortlicher):
Der jeweilige Betreiber der Kfz-Werkstatt, der die Aucaro-Software nutzt (im Folgenden „Kunde").
Auftragnehmer (Auftragsverarbeiter):
Aucaro Software, vertreten durch Gerwin Schulze, Musterstraße 1, 27211 Bassum
E-Mail: info@aucaro.tech (im Folgenden „Aucaro").
Aucaro verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden im Rahmen der Bereitstellung der Aucaro Werkstatt-Management-Software.
Art der Verarbeitung: Speicherung, Verwaltung und Verarbeitung personenbezogener Daten über die Aucaro-Softwareplattform.
Zweck der Verarbeitung: Betrieb einer digitalen Werkstatt-Management-Lösung inklusive Kundenverwaltung, Auftragsverwaltung, Zeiterfassung, Rechnungsstellung und Fahrzeugverwaltung.
Dauer: Die Verarbeitung erfolgt für die Dauer des Nutzungsvertrags. Nach Vertragsende werden alle Daten innerhalb von 30 Tagen gelöscht oder dem Kunden auf Wunsch übergeben.
Aucaro verpflichtet sich insbesondere:
| Maßnahme | Umsetzung |
|---|---|
| Zugangskontrolle | Passwortgeschützter Serverzugang, SSH-Key-Authentifizierung |
| Zugriffskontrolle | Rollenbasiertes Berechtigungssystem, getrennte Mandanten-Datenbanken |
| Datentrennung | Jede Werkstatt erhält eine eigene, isolierte SQLite-Datenbank |
| Verschlüsselung | HTTPS/TLS für alle Datenübertragungen |
| Datensicherung | Regelmäßige Backups der Datenbanken |
| Verfügbarkeit | Monitoring und automatischer Neustart bei Ausfällen |
| Protokollierung | Audit-Log aller sicherheitsrelevanten Aktionen (GoBD-konform) |
| Löschkonzept | Sichere Löschung bei Vertragsende, Quarantäne 30 Tage |
Aucaro setzt folgende Unterauftragnehmer ein:
| Dienstleister | Zweck | Standort |
|---|---|---|
| Hetzner Online GmbH | Server-Hosting | Deutschland (EU) |
| Twilio Inc. | SMS/WhatsApp-Benachrichtigungen (optional) | USA (SCCs) |
Der Einsatz weiterer Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen Genehmigung des Kunden.
Der Kunde ist berechtigt:
Bei Bekanntwerden einer Datenpanne wird Aucaro den Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 72 Stunden, informieren. Die Meldung enthält mindestens: Art der Verletzung, betroffene Datenkategorien, ungefähre Anzahl betroffener Personen, wahrscheinliche Folgen und ergriffene Maßnahmen.
Nach Beendigung des Nutzungsvertrags werden alle personenbezogenen Daten des Kunden auf Wunsch zurückgegeben oder gelöscht. Die Löschung wird schriftlich bestätigt. Eine gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungspflicht bleibt unberührt.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Bassum. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt.
Aucaro Software · info@aucaro.tech · Stand: Juni 2026