Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

gemäß Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) | Stand: August 2026

§ 1 Vertragsgegenstand und Parteien

Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) wird geschlossen zwischen:

Auftraggeber (Verantwortlicher):
Der jeweilige Betreiber der Kfz-Werkstatt, der die Aucaro-Software nutzt (im Folgenden „Kunde").

Auftragnehmer (Auftragsverarbeiter):
Aucaro Software, Inhaber Gerwin Schulze, Bremer Str. 65a, 27211 Bassum
E-Mail: info@aucaro.tech (im Folgenden „Aucaro").

Aucaro verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden im Rahmen der Bereitstellung der Aucaro Werkstatt-Management-Software.

§ 2 Gegenstand und Dauer der Verarbeitung

Art der Verarbeitung: Speicherung, Verwaltung und Verarbeitung personenbezogener Daten über die Aucaro-Softwareplattform.

Zweck der Verarbeitung: Betrieb einer digitalen Werkstatt-Management-Lösung inklusive Kundenverwaltung, Auftragsverwaltung, Zeiterfassung, Rechnungsstellung und Fahrzeugverwaltung.

Dauer: Die Verarbeitung erfolgt für die Dauer des Nutzungsvertrags. Nach Vertragsende werden alle Daten innerhalb von 30 Tagen gelöscht oder dem Kunden auf Wunsch übergeben.

§ 3 Art der personenbezogenen Daten und Kategorien betroffener Personen

Kategorien betroffener Personen:

Arten personenbezogener Daten:

§ 4 Pflichten des Auftragnehmers

Aucaro verpflichtet sich insbesondere:

§ 5 Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)

Aucaro setzt Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO ein, die dem Stand der Technik entsprechen:

MaßnahmeUmsetzung
ZugangskontrolleZugang zu den Systemen nur für benannte Personen, abgesichert durch starke Authentifizierung
ZugriffskontrolleBerechtigungssystem mit abgestuften Rollen; jeder Benutzer sieht nur, was seine Rolle vorsieht
DatentrennungJede Werkstatt erhält einen eigenen, getrennten Datenbestand; ein Zugriff auf fremde Daten ist nicht möglich
VerschlüsselungVerschlüsselte Übertragung aller Daten
DatensicherungTägliche Sicherung auf einen getrennten Speicher, verschlüsselt übertragen
VerfügbarkeitÜberwachung des Betriebs und automatische Wiederherstellung nach Störungen
ProtokollierungProtokoll aller sicherheitsrelevanten Vorgänge (GoBD-konform)
LöschkonzeptSichere Löschung bei Vertragsende, Quarantäne 30 Tage

Eine ausführliche Darstellung der Maßnahmen stellt Aucaro dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen wird sie nicht öffentlich veröffentlicht.

§ 6 Unterauftragsverhältnisse

Aucaro setzt Unterauftragnehmer in den folgenden Bereichen ein. Bis auf das Hosting sind alle optional: Sie werden erst eingesetzt, wenn der Kunde die betreffende Funktion in den Einstellungen aktiviert und seine eigenen Zugangsdaten hinterlegt. Ohne Aktivierung findet keine Übermittlung statt.

BereichZweckÜbermittelte DatenStandort
RechenzentrumsbetriebBetrieb der Server und Datensicherungalle in der Software gespeicherten DatenDeutschland (EU)
NachrichtenversandE-Mail, SMS und Messenger-Nachrichten an die Kunden der WerkstattEmpfängeradresse bzw. Rufnummer und Inhalt der NachrichtDeutschland (EU)
TelefonieAnbindung der Telefonanlage an die SoftwareRufnummern und GesprächszeitpunkteDeutschland (EU)
Teilekatalog und BestellwesenTeilesuche und Bestellung beim Lieferanten des KundenFahrzeugdaten und Positionen des AuftragsDeutschland (EU)
FahrzeugdiagnoseÜbergabe von Prüfaufträgen an das Diagnosegerät und Rückgabe der ErgebnisseFahrzeug- und Auftragsdaten der freigegebenen AufgabenartenDeutschland (EU)
Auswertungsfunktionenmaschinelle Auswertung einzelner Vorgänge (z. B. Auslesen einer hochgeladenen Aufnahme)nur der jeweils bearbeitete Vorgang samt zugehöriger Kunden- und FahrzeugdatenUSA (Standardvertragsklauseln)

Die technische Sicherheitseinrichtung der Kasse (TSE) ist ein Gerät im Betrieb des Kunden. Es findet dabei keine Übermittlung an einen Dienstleister statt.

Namen und Anschriften der eingesetzten Unterauftragnehmer nennt Aucaro dem Kunden auf Anfrage: info@aucaro.tech. Der Einsatz weiterer Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen Genehmigung des Kunden; über einen Wechsel oder eine Hinzunahme wird der Kunde vorab informiert und kann widersprechen.

§ 7 Rechte des Auftraggebers

Der Kunde ist berechtigt:

§ 8 Datenpannen und Meldepflichten

Bei Bekanntwerden einer Datenpanne wird Aucaro den Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 72 Stunden, informieren. Die Meldung enthält mindestens: Art der Verletzung, betroffene Datenkategorien, ungefähre Anzahl betroffener Personen, wahrscheinliche Folgen und ergriffene Maßnahmen.

§ 9 Löschung und Rückgabe

Nach Beendigung des Nutzungsvertrags werden alle personenbezogenen Daten des Kunden auf Wunsch zurückgegeben oder gelöscht. Die Löschung wird schriftlich bestätigt. Eine gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungspflicht bleibt unberührt.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Bassum. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt.

Aucaro Software · info@aucaro.tech · Stand: August 2026