Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) wird geschlossen zwischen:
Auftraggeber (Verantwortlicher):
Der jeweilige Betreiber der Kfz-Werkstatt, der die Aucaro-Software nutzt (im Folgenden „Kunde").
Auftragnehmer (Auftragsverarbeiter):
Aucaro Software, Inhaber Gerwin Schulze, Bremer Str. 65a, 27211 Bassum
E-Mail: info@aucaro.tech (im Folgenden „Aucaro").
Aucaro verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden im Rahmen der Bereitstellung der Aucaro Werkstatt-Management-Software.
Art der Verarbeitung: Speicherung, Verwaltung und Verarbeitung personenbezogener Daten über die Aucaro-Softwareplattform.
Zweck der Verarbeitung: Betrieb einer digitalen Werkstatt-Management-Lösung inklusive Kundenverwaltung, Auftragsverwaltung, Zeiterfassung, Rechnungsstellung und Fahrzeugverwaltung.
Dauer: Die Verarbeitung erfolgt für die Dauer des Nutzungsvertrags. Nach Vertragsende werden alle Daten innerhalb von 30 Tagen gelöscht oder dem Kunden auf Wunsch übergeben.
Aucaro verpflichtet sich insbesondere:
Aucaro setzt Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO ein, die dem Stand der Technik entsprechen:
| Maßnahme | Umsetzung |
|---|---|
| Zugangskontrolle | Zugang zu den Systemen nur für benannte Personen, abgesichert durch starke Authentifizierung |
| Zugriffskontrolle | Berechtigungssystem mit abgestuften Rollen; jeder Benutzer sieht nur, was seine Rolle vorsieht |
| Datentrennung | Jede Werkstatt erhält einen eigenen, getrennten Datenbestand; ein Zugriff auf fremde Daten ist nicht möglich |
| Verschlüsselung | Verschlüsselte Übertragung aller Daten |
| Datensicherung | Tägliche Sicherung auf einen getrennten Speicher, verschlüsselt übertragen |
| Verfügbarkeit | Überwachung des Betriebs und automatische Wiederherstellung nach Störungen |
| Protokollierung | Protokoll aller sicherheitsrelevanten Vorgänge (GoBD-konform) |
| Löschkonzept | Sichere Löschung bei Vertragsende, Quarantäne 30 Tage |
Eine ausführliche Darstellung der Maßnahmen stellt Aucaro dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen wird sie nicht öffentlich veröffentlicht.
Aucaro setzt Unterauftragnehmer in den folgenden Bereichen ein. Bis auf das Hosting sind alle optional: Sie werden erst eingesetzt, wenn der Kunde die betreffende Funktion in den Einstellungen aktiviert und seine eigenen Zugangsdaten hinterlegt. Ohne Aktivierung findet keine Übermittlung statt.
| Bereich | Zweck | Übermittelte Daten | Standort |
|---|---|---|---|
| Rechenzentrumsbetrieb | Betrieb der Server und Datensicherung | alle in der Software gespeicherten Daten | Deutschland (EU) |
| Nachrichtenversand | E-Mail, SMS und Messenger-Nachrichten an die Kunden der Werkstatt | Empfängeradresse bzw. Rufnummer und Inhalt der Nachricht | Deutschland (EU) |
| Telefonie | Anbindung der Telefonanlage an die Software | Rufnummern und Gesprächszeitpunkte | Deutschland (EU) |
| Teilekatalog und Bestellwesen | Teilesuche und Bestellung beim Lieferanten des Kunden | Fahrzeugdaten und Positionen des Auftrags | Deutschland (EU) |
| Fahrzeugdiagnose | Übergabe von Prüfaufträgen an das Diagnosegerät und Rückgabe der Ergebnisse | Fahrzeug- und Auftragsdaten der freigegebenen Aufgabenarten | Deutschland (EU) |
| Auswertungsfunktionen | maschinelle Auswertung einzelner Vorgänge (z. B. Auslesen einer hochgeladenen Aufnahme) | nur der jeweils bearbeitete Vorgang samt zugehöriger Kunden- und Fahrzeugdaten | USA (Standardvertragsklauseln) |
Die technische Sicherheitseinrichtung der Kasse (TSE) ist ein Gerät im Betrieb des Kunden. Es findet dabei keine Übermittlung an einen Dienstleister statt.
Namen und Anschriften der eingesetzten Unterauftragnehmer nennt Aucaro dem Kunden auf Anfrage: info@aucaro.tech. Der Einsatz weiterer Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen Genehmigung des Kunden; über einen Wechsel oder eine Hinzunahme wird der Kunde vorab informiert und kann widersprechen.
Der Kunde ist berechtigt:
Bei Bekanntwerden einer Datenpanne wird Aucaro den Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 72 Stunden, informieren. Die Meldung enthält mindestens: Art der Verletzung, betroffene Datenkategorien, ungefähre Anzahl betroffener Personen, wahrscheinliche Folgen und ergriffene Maßnahmen.
Nach Beendigung des Nutzungsvertrags werden alle personenbezogenen Daten des Kunden auf Wunsch zurückgegeben oder gelöscht. Die Löschung wird schriftlich bestätigt. Eine gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungspflicht bleibt unberührt.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Bassum. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt.
Aucaro Software · info@aucaro.tech · Stand: August 2026