Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

gemäß Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) | Stand: Juni 2026

§ 1 Vertragsgegenstand und Parteien

Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) wird geschlossen zwischen:

Auftraggeber (Verantwortlicher):
Der jeweilige Betreiber der Kfz-Werkstatt, der die Aucaro-Software nutzt (im Folgenden „Kunde").

Auftragnehmer (Auftragsverarbeiter):
Aucaro Software, vertreten durch Gerwin Schulze, Musterstraße 1, 27211 Bassum
E-Mail: info@aucaro.tech (im Folgenden „Aucaro").

Aucaro verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden im Rahmen der Bereitstellung der Aucaro Werkstatt-Management-Software.

§ 2 Gegenstand und Dauer der Verarbeitung

Art der Verarbeitung: Speicherung, Verwaltung und Verarbeitung personenbezogener Daten über die Aucaro-Softwareplattform.

Zweck der Verarbeitung: Betrieb einer digitalen Werkstatt-Management-Lösung inklusive Kundenverwaltung, Auftragsverwaltung, Zeiterfassung, Rechnungsstellung und Fahrzeugverwaltung.

Dauer: Die Verarbeitung erfolgt für die Dauer des Nutzungsvertrags. Nach Vertragsende werden alle Daten innerhalb von 30 Tagen gelöscht oder dem Kunden auf Wunsch übergeben.

§ 3 Art der personenbezogenen Daten und Kategorien betroffener Personen

Kategorien betroffener Personen:

Arten personenbezogener Daten:

§ 4 Pflichten des Auftragnehmers

Aucaro verpflichtet sich insbesondere:

§ 5 Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)

MaßnahmeUmsetzung
ZugangskontrollePasswortgeschützter Serverzugang, SSH-Key-Authentifizierung
ZugriffskontrolleRollenbasiertes Berechtigungssystem, getrennte Mandanten-Datenbanken
DatentrennungJede Werkstatt erhält eine eigene, isolierte SQLite-Datenbank
VerschlüsselungHTTPS/TLS für alle Datenübertragungen
DatensicherungRegelmäßige Backups der Datenbanken
VerfügbarkeitMonitoring und automatischer Neustart bei Ausfällen
ProtokollierungAudit-Log aller sicherheitsrelevanten Aktionen (GoBD-konform)
LöschkonzeptSichere Löschung bei Vertragsende, Quarantäne 30 Tage

§ 6 Unterauftragsverhältnisse

Aucaro setzt folgende Unterauftragnehmer ein:

DienstleisterZweckStandort
Hetzner Online GmbHServer-HostingDeutschland (EU)
Twilio Inc.SMS/WhatsApp-Benachrichtigungen (optional)USA (SCCs)

Der Einsatz weiterer Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen Genehmigung des Kunden.

§ 7 Rechte des Auftraggebers

Der Kunde ist berechtigt:

§ 8 Datenpannen und Meldepflichten

Bei Bekanntwerden einer Datenpanne wird Aucaro den Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 72 Stunden, informieren. Die Meldung enthält mindestens: Art der Verletzung, betroffene Datenkategorien, ungefähre Anzahl betroffener Personen, wahrscheinliche Folgen und ergriffene Maßnahmen.

§ 9 Löschung und Rückgabe

Nach Beendigung des Nutzungsvertrags werden alle personenbezogenen Daten des Kunden auf Wunsch zurückgegeben oder gelöscht. Die Löschung wird schriftlich bestätigt. Eine gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungspflicht bleibt unberührt.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Bassum. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt.

Aucaro Software · info@aucaro.tech · Stand: Juni 2026